Türen aller Art

  • Türen und Fenster erfüllen vielfältige Funktionen in Wohnung und Haus.
  • Schutz vor Kälte, Einbruch, Brand, Rauch, Strahlen; Sichtschutz und Abgrenzung.
  • Für Wohnungstüren gibt es heute Mindestanforderungen hinsichtlich Einbruch-, Wärme- und Schallschutz.
  • Auch Denkmalschutz und Brandschutz spielen oft eine Rolle.
  • Türen und Fenster können aber außerdem auch ansprechend schön sein.

Jede Tür hat mindestens eine Funktion.
Es gibt rein konstruktive Anforderungen, aber auch landesbaurechtlich geforderte Funktionen.
Deshalb gibt es für einen Türflügel zahlreiche mögliche Mittellagen, verschiedene Füllungen und Verglasungen, für ein Türelement unterschiedliche Beschläge, Oberflächen und Montagevarianten.
Für einige Funktionen, wie Schallschutz, Wärmeschutz oder Einbruchschutz gibt es klare Empfehlungen; für einige Funktionen wie Brandschutz, Rauchschutz, Strahlenschutz, Türen in Fluchtwegen oder manchen Treppenhäusern gelten klare Verordnungen und Gesetze, festgelegt in den Landesbauordnungen. Manchmal scheinen diese Verordnungen auch zu kollidieren mit den Richtlinien des Denkmalschutzes.

Die Wohnungstür muss zum Beispiel einen gewissen Einbruchschutz bieten, der auch von Versicherungen als genügend anerkannt wird. Hier gibt es klare Mindestanforderungen. Die Wohnungstür muss möglichst auch Klimaunterschiede zwischen warmer, trockener Wohnung und kalten, feuchten Treppenhäusern auffangen können, ohne sich wesentlich zu verziehen.

Als geschulter Türenfachbetrieb können wir Ihnen oder Ihrem Architekt beratend und ausführend zur Seite stehen.


Hier sehen Sie einige Beispiele von Türen aus eigener oder industrieller Herstellung sowie von aufgewerteten Türelementen:


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